DNA Spuren eines Täters dürfen nicht zu Ermittlung des Täters genutzt werden.
Ich denke, das die meisten von uns glauben in einem fortschrittlichem Land zu leben, in dem die Errungenschaften der Wissenschaft bestmöglich genutzt werden. Dem ist aber nicht so. In diesem Bericht erklärt Claudia Riske ( Polizeisprecherin der Polizei Freiburg ) und der Vorsitzende der deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt das sie nur einen kleinen Teil einer DNA Auswertung nutzen Dürfen.
Informationen die aus einem DNA Test abrufbar sind:
Geschlecht
Augenfarbe
Haarfarbe
Hautfarbe
Alter
und viele weitere Informationen
Mit diesen Informationen könnte man die Ermittlungsarbeit der Polizei natürlich deutlich erleichtern, indem man durch die erworbene Täterbeschreibung den Kreis der Tatverdächtigen eingrenzt und den Kreis der falsch verdächtigten deutlich mindert. Wenn z.B. bekannt ist das der Täter blaue Augen und blonde Haare hat, könnte man so schon einen großen Kreis Tatverdächtiger ausschließen.
Diese Informationen dürfen von der Polizei jedoch nicht genutzt werden. Die Polizei darf lediglich den genetischen Fingerabdruck mit ihrer bestehenden Datenbank abgleichen um zu sehen ob diese Daten schon vorhanden sind.
Das ist in meinen Augen ein Armutszeugnis der deutschen Politik und zeigt sehr schön auf das unsere Gesetze nichts mit Vernunft zu tun haben.


Ein Regierungswechsel, weg von den desinteressierten Altparteien ist dringend notwendig. Opferschutz statt Täterschutz.
uwe69